❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4869: Aktueller Stand Erstellung Wildwegeplan
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den vom Landtag 2024 beschlossenen Wildwegeplan für Schleswig-Holstein, der die Wanderung von Wildtieren durch ein Netz von Korridoren erleichtern soll. Die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann erfragt den aktuellen Erstellungsstand, den Zeitplan für Fertigstellung und Veröffentlichung sowie die geplanten Inhalte und die spätere Verwendung des Plans, etwa im Landesentwicklungsplan und bei Infrastrukturmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Wildtiere und deren Lebensräume in Schleswig-Holstein, die Landesregierung bzw. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), der mit der Erstellung beauftragte Auftragnehmer sowie Planungsträger für Straßenbau, Solar-Freiflächenanlagen und den Landesentwicklungsplan.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt: (1) den aktuellen Stand der Erstellung des Wildwegeplans, (2) den geplanten Abschluss- und Veröffentlichungstermin, (3) die konkreten Inhalte und Maßnahmen des Plans, insbesondere Korridore, Querungsbauwerke, Wildbrücken, Kleintierdurchlässe und Biotopmaßnahmen, (4) inwiefern der Plan bereits im Landesentwicklungsplan berücksichtigt wurde, (5) wie er bei künftigen Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigt werden soll, (6) welche Umsetzungsmaßnahmen nach Fertigstellung vorgesehen sind, (7) wie die Wirksamkeit künftig evaluiert werden soll, und (8) inwieweit die ermittelten Wege aktuell funktionsfähig sind und welche Faktoren dem entgegenstehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, der Wildwegeplan befinde sich aktuell in der Endabstimmung zwischen dem MLLEV und dem Auftragnehmer und solle noch in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden. Inhaltlich weise der Plan ein Netz aus bundes-, landes- und regional bedeutsamen Korridorachsen für wandernde Wildtiere aus, beziehe vorhandene Querungshilfen ein, berücksichtige Anbindungspunkte an Nachbarländer bzw. -staaten und identifiziere Konfliktpunkte zwischen Korridorachsen und bestehender Infrastruktur. Im Rahmen der geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans „Gewerbe und Energie“ solle als Grundsatz der Raumordnung vorgesehen werden, dass Solar-Freiflächenanlagen eine ausreichende Durchlässigkeit für Wildtiere berücksichtigen und entlang bedeutender Wanderrouten möglichst nicht gebaut werden; dafür sollen der Wildwegeplan und vorhandene bzw. geplante Querungshilfen herangezogen werden. Der Wildwegeplan selbst sei als ergänzende fachliche Information für Straßenbau- und andere Infrastrukturvorhaben gedacht; konkrete Maßnahmen wie Wildquerungshilfen würden bereits heute im Einzelfall im Rahmen von Straßenbauvorhaben berücksichtigt. Eine Evaluierung sei nicht für den Plan selbst, sondern für die daraus abgeleiteten Einzelmaßnahmen vorgesehen. Die im Plan ausgewiesenen Korridorachsen beruhten auf einem geostatischen Modell zur Berechnung der landschaftlichen Durchlässigkeit und seien grundsätzlich funktionsfähig; negativ auf die Funktionsfähigkeit wirke insbesondere vorhandene Infrastruktur, woraus sich die genannten Konfliktpunkte ergäben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Abgeordneten Sandra Redmann eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz) liegt zu allen acht Fragen vor. Das Dokument verweist auf den einstimmigen Landtagsbeschluss vom 18.10.2024 zum Antrag „Lebensraumvernetzung in Schleswig-Holstein vorantreiben“ (Drs. 20/2582), auf den Umdruck 20/5470 (Stand Ende 2025) sowie auf eine frühere Anfrage (Drs. 20/3518). Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument nicht genannt; als Zeithorizont nennt die Landesregierung lediglich „noch in dieser Legislatur“ für die Veröffentlichung.