❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4874: Waffenkontrollen in Schleswig-Holstein
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den jährlichen Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition in Schleswig-Holstein. Seit einem Erlass des Innenministeriums vom 6. Oktober 2022 sollen die Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte jährlich bei zehn Prozent der ansässigen Waffenbesitzerinnen und -besitzer solche Kontrollen durchführen. Die Landesregierung berichtet in ihrer Antwort über die im Jahr 2025 erreichten Kontrollquoten, deren Entwicklung gegenüber dem Vorjahr sowie über festgestellte Verstöße und deren Folgen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Waffenbehörden der 15 Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sowie die in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Waffenbesitzerinnen und -besitzer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Aufbewahrungskontrollen wurden 2025 je Waffenbehörde durchgeführt (aufgeschlüsselt nach anlassbezogenen und anlasslosen Kontrollen, Zahl der Waffenbesitzenden und erreichter Quote)? Welche Waffenbehörden haben die Zehn-Prozent-Quote 2025 nicht erreicht und welche Gründe wurden genannt? Wie viele Kontrollen erfolgten angekündigt bzw. unangekündigt, und wie wird die Erwartung überprüft, dass die Mehrheit unangekündigt erfolgt? Welche schriftlichen Stellungnahmen wurden wegen der Unterschreitung 2024 angefordert und was ergab die fachaufsichtliche Begleitung? Bei wie vielen Kontrollen 2025 wurden Beanstandungen bzw. Verstöße (Ordnungswidrigkeiten/Straftaten) festgestellt? Wie viele Widerrufsverfahren wurden deswegen eingeleitet? Zu welchen Ergebnissen führten die angekündigten Erörterungen über die Wirksamkeit an- und unangekündigter Kontrollen, und sind Änderungen des Erlasses geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass 2025 landesweit im arithmetischen Mittel der 15 Waffenbehörden eine Kontrollquote von 12,2 Prozent erreicht wurde (2024 im Mittel zehn Prozent). Die Stadt Kiel (26,45 %) und Flensburg (22,47 %) übertrafen die Vorgabe deutlich; die Kreise Segeberg (6,76 %) und Schleswig-Flensburg (3,54 %) blieben deutlich darunter. Insgesamt wurden 4.135 anlassbezogene und 4.233 anlasslose Kontrollen bei 20.233 gemeldeten Waffenbesitzenden (Stichtag 30.06.2025) gezählt. 2025 wurden 139 Ordnungswidrigkeiten und 54 Straftaten bei Kontrollen festgestellt sowie 86 Widerrufsverfahren eingeleitet. Der Kreis Segeberg begründete die Unterschreitung mit erst zum 1. September 2024 besetzten neuen Stellen und Einarbeitungszeit; der Kreis Schleswig-Flensburg mit erhöhtem Prüfaufwand durch Gesetzesänderungen Ende 2024 und einer Personalvakanz. Eine verbindliche Quote für unangekündigte Kontrollen existiert laut Antwort bisher nicht, soll aber ab dem Berichtsjahr 2027 per Erlass eingeführt werden; aktuell gilt mündlich die fachliche Empfehlung, dass mindestens die Hälfte der Kontrollen unangekündigt erfolgen soll.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Niclas Dürbrook (SPD); die Antwort der Landesregierung (Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) liegt vollständig vor. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlage den Erlass des Innenministeriums vom 6. Oktober 2022. Konkrete Zahlen laut Antwort: Kontrollquote 2025 im Mittel 12,2 Prozent (2024: zehn Prozent); 4.135 anlassbezogene und 4.233 anlasslose Kontrollen; 20.233 Waffenbesitzende zum 30.06.2025; 139 Ordnungswidrigkeiten, 54 Straftaten, 86 Widerrufsverfahren im Jahr 2025. Die Einführung einer verbindlichen Quote für unangekündigte Kontrollen ist laut Landesregierung für das Berichtsjahr 2027 vorgesehen.