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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSSW

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4876: Kommunale Beteiligungen an der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG

14. Oktober 2026Dokument 20/4876 · WP 20Schleswig-Holstein
Christian Dirschauer
NetzbeteiligungKommunale BeteiligungsgesellschaftenRückkaufoptionKreditfinanzierungKommunalaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den kommunalen Aktienbeteiligungen an der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG. Rund 450 Kommunen in Schleswig-Holstein halten laut den Fragestellern Anteile an dieser Gesellschaft, viele davon kreditfinanziert. Im Zentrum stehen die Entwicklung der Beteiligungen seit 2023, Rückkäufe durch die HanseWerk AG sowie vertragliche Rückgabe- und Kapitalgarantien bis 2029.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind rund 450 Kommunen und kommunale Beteiligungsgesellschaften in Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG, die HanseWerk AG sowie die Kommunalaufsichtsbehörden des Landes und der Kreise.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich nach: der Entwicklung von Aktionärszahl, Aktienanzahl und Gesamtwert der kommunalen Beteiligungen seit dem 31.12.2023; Zahl veräußerter und erworbener Aktien seit 1.1.2024 und Verwendung der Verkaufserlöse zur Kreditablösung; dem Umfang kreditfinanzierter Aktienbestände und deren Refinanzierung bis 2029; den Gründen für den Rückgang der potenziellen Zahlungsverpflichtungen aus Rückkaufoptionen von rund 408 auf rund 206 Millionen Euro; dem Umfang nicht angenommener kommunaler Verkaufsangebote seit 1.1.2025; dem Umfang 2029 fälliger Rückgabe- bzw. Kapitalgarantien und dem daraus resultierenden maximalen Rückkaufvolumen; den kommunalaufsichtlichen Maßstäben für die Beurteilung von Refinanzierungen sowie der Zahl zugestimmter, mit Auflagen versehener oder versagter Kreditverlängerungen seit 1.1.2024; und nach Planungen von HanseWerk AG oder der Netz Beteiligungs-AG, das Beteiligungsmodell vor 2029 erneut zu verändern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Landesregierung bzw. der von ihr einbezogenen HanseWerk AG: Die Zahl kommunaler Aktionäre sank von 452 (2023) auf 398 (2024-2026), der kommunale Anteil am Grundkapital fiel von 30,90 % (2023, 74.019 Aktien) auf 14,80 % (2026, 35.444 Aktien). 2024 reduzierten 166 Kommunen ihren Aktienanteil, 61 veräußerten ihn vollständig. Veräußerte/erworbene Aktien: 2024: 38.911 veräußert, 812 erworben; 2025: 395 veräußert, 0 erworben; 2026: 218 veräußert, 137 erworben. Zur Finanzierung der kommunalen Beteiligungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die potenziellen Zahlungsverpflichtungen aus Rückkaufoptionen sanken 2024, da 227 kommunale Aktionäre ihre Aktien ganz oder teilweise zurückverkauften und sich der kommunale Anteil von 30,9 % auf 15,0 % halbierte. Seit 1.1.2025 wurden alle kommunalen Verkaufsangebote von der HanseWerk AG angenommen. Für den garantierten Mindestkaufpreis der 2029 relevanten Rückkaufoption bestehen potenzielle Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 196 Mio. Euro. Die Prüfung kreditfinanzierter Aktienkäufe erfolgte auf Grundlage von § 108 GO SH anhand des Nachweises der Rentierlichkeit; dem Ministerium sind seit 1.1.2024 drei Fälle zugestimmter Kreditverlängerungen ohne Auflagen bekannt, Informationen über Versagungen liegen nicht vor. Laut HanseWerk AG gibt es derzeit keine Planungen, das Beteiligungsmodell vor 2029 erneut zu verändern.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Christian Dirschauer (SSW); eine Antwort der Landesregierung (Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) liegt vor. Die Antworten auf die Fragen 1, 2, 4, 5, 6 und 8 geben laut Landesregierung die Stellungnahme der HanseWerk AG im Wortlaut und ohne eigene Bewertung der Landesregierung wieder. Genannte Zahlen: Rückgang der potenziellen Zahlungsverpflichtungen aus Rückkaufoptionen von rund 408 Mio. Euro (Ende 2023) auf rund 206 Mio. Euro (Ende 2024); garantierte Mindestkaufpreis-Verpflichtung von 196 Mio. Euro für 2029; Prüfgrundlage § 108 GO SH; drei bekannte Fälle zugestimmter Kreditverlängerungen seit 1.1.2024. Zur Finanzierung der kommunalen Beteiligungen sowie zu etwaigen Versagungen von Kreditverlängerungen liegen der Landesregierung ausdrücklich keine Erkenntnisse vor.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4876, Wahlperiode 20, eingereicht 8. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.