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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageFDP

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4877: Personalsituation und Arbeitsbelastung der Jugendämter in Schleswig-Holstein

14. Oktober 2026Dokument 20/4877 · WP 20Schleswig-Holstein
Heiner Garg
JugendamtPersonalbemessungFachkräftemangelKinderschutzAllgemeiner Sozialer Dienst
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Dr. Heiner Garg (FDP) fragt die Landesregierung zur Personalsituation und Arbeitsbelastung der Jugendämter in Schleswig-Holstein. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe aus § 79 Absatz 3 SGB VIII, nach der die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine ausreichende Personalausstattung der Jugendämter sorgen und dafür ein Verfahren zur Personalbemessung nutzen müssen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, deren Beschäftigte sowie die Landesregierung, konkret das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie sich die Personalsituation der Jugendämter 2022 bis 2025 sowie zum 31. August 2026 nach Kreisen und kreisfreien Städten entwickelt hat (Soll-Ist-Vergleich in Vollzeitäquivalenten, unbesetzte Stellen, Vakanzdauer); wie sich Personalfluktuation und krankheitsbedingte Fehlzeiten entwickelt haben; welche Erkenntnisse zur Fallbelastung der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst vorliegen, einschließlich Gefährdungseinschätzungen und Inobhutnahmen; welche Verfahren zur Personalbemessung nach § 79 Absatz 3 SGB VIII angewandt werden; wie viele Überlastungsanzeigen seit 2022 bekannt sind; und ob Jugendämter seit 2022 Aufgaben des Kinderschutzes nicht, nur eingeschränkt oder verzögert wahrnehmen konnten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die allgemeine Ausstattung sowie personelle und organisatorische Maßnahmen der Jugendämter in die Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe fallen; Dienst- und Fachaufsicht liegen bei den jeweiligen Landrätinnen und Landräten bzw. Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern. Der Landesregierung lägen daher keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine Abfrage bei den Kreisen und kreisfreien Städten sei in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich gewesen, und beim Statistikamt Nord lägen die erfragten Angaben nicht vor. Auf alle sechs Fragen antwortet die Landesregierung inhaltsgleich mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1 – es werden keine der erfragten Zahlen (VZÄ, Vakanzdauer, Fluktuation, Fehlzeiten, Fallbelastung, Überlastungsanzeigen) genannt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Dr. Heiner Garg (FDP); eine Antwort der Landesregierung liegt vor, enthält aber keine der erfragten Daten. Die Landesregierung begründet dies mit der kommunalen Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte, der kurzen Beantwortungsfrist und fehlenden Daten beim Statistikamt Nord. Die Anfrage verweist auf § 79 Absatz 3 SGB VIII als rechtliche Grundlage für die Personalausstattung der Jugendämter.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4877, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.