Zurück zur Übersicht
Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4891: Dreistreifiger Ausbau der B 5 zwischen Tönning und Reimersbude - aktueller Stand des 1. und 2. Bauabschnitts (Teil 2)

15. Oktober 2026Dokument 20/4891 · WP 20Schleswig-Holstein
Marc Timmer, Niclas Dürbrook
StraßenbauVerkehrsplanungPlanfeststellungUmleitungBaukosten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B 5 zwischen Tönning und Reimersbude in Schleswig-Holstein. Nachdem der erste Bauabschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker im Mai 2026 freigegeben wurde, geht es nun um den aktuellen Planungs- und Kostenstand des zweiten Bauabschnitts zwischen Rothenspieker und Reimersbude.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Verkehrsteilnehmer auf der B 5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude, Anlieger und Nutzer der Umleitungsstrecken über Friedrichstadt und Hemme, sowie der Bundeshaushalt als Kostenträger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welcher Rahmenterminplan für den zweiten Bauabschnitt gilt und wann Baubeginn, Verkehrsfreigabe und Fertigstellung zu erwarten sind; welche Bauphasen vorgesehen sind und warum die Umweltbaubegleitung bis zum 1. Juni 2032 ausgeschrieben ist; welche Verkehrsführungen, Einschränkungen und Vollsperrungen während der Bauarbeiten geplant sind, insbesondere beim Neubau der Gewässerbrücken und Umbau des Knotenpunkts B 5/L 32/K 34; welche Umleitungsstrecken vorgesehen sind; mit welchen Gesamtkosten die Landesregierung rechnet und wie sich die Kostenannahmen entwickelt haben; sowie welche Gründe für etwaige Kostenveränderungen vorliegen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass zum Winter 2026/2027 vorbereitende Maßnahmen geplant sind, der eigentliche Bau 2027 beginnen soll und von einer Gesamtbauzeit von rund 5 Jahren ausgegangen wird; der Baubeginn hänge vom Planfeststellungsbeschluss und der Haushaltseinstellung des Bundes ab. Gebaut werden soll in zwei Teilbauabschnitten, getrennt durch die Anschlussstelle B5/L 32. Die Umweltbaubegleitung unterstütze sowohl die Ausführungsplanung als auch die Nachbilanzierung. Das konkrete Verkehrskonzept werde im Rahmen der Ausführungsplanung mit Polizei, Verkehrsbehörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt; Wirtschaftsweg- und Straßenbrücken sollen nacheinander gebaut werden, kürzere Vollsperrungen seien möglich. Als großräumige Umleitung soll wie im ersten Bauabschnitt die Bedarfsumleitung über Friedrichstadt und Hemme dienen. Die Gesamtkosten werden mit Stand 2023 auf 41,285 Mio. Euro angegeben und aktuell für den Haushalt fortgeschrieben; als Gründe für mögliche Kostenveränderungen nennt die Landesregierung die Konkretisierung der Maßnahmenumfänge im Zusammenhang mit dem Baugrund sowie neue Vorschriften im Asphaltbau ab dem 01.01.2027.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage wurde von den SPD-Abgeordneten Marc Timmer und Niclas Dürbrook eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) liegt vor. Die Landesregierung nennt als Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt 41,285 Mio. Euro (Stand 2023), einen geplanten Baubeginn 2027 nach vorbereitenden Maßnahmen im Winter 2026/2027 sowie eine erwartete Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren. Der Baubeginn wird von der Landesregierung als abhängig vom Planfeststellungsbeschluss und von der Haushaltseinstellung des Bundes bezeichnet.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4891, Wahlperiode 20, eingereicht 9. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.