❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4892: Basislehrkräfte in Schleswig-Holstein - Umsetzung des Direkteinstiegs
📋 Worum geht es?
Mit der Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein wurde zum Schuljahr 2026/27 ein Direkteinstieg in das Lehramt an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen eingeführt. Bewerberinnen und Bewerber mit einem geeigneten Bachelorabschluss oder Fachhochschuldiplom können danach eingestellt und berufsbegleitend qualifiziert werden; nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie die Amtsbezeichnung „Basislehrkraft“. Die Anfrage der SPD-Fraktion fragt nach dem Stand der Umsetzung dieser Regelung.
👥 Wer ist betroffen?
Grundschulen und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein, Bewerberinnen und Bewerber für den Direkteinstieg, Ausbildungslehrkräfte sowie das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion fragt unter anderem: Wie viele Stellen für den Direkteinstieg wurden ausgeschrieben? Wie viele Bewerbungen gingen ein und wie viele Personen wurden eingestellt? Über welche Hochschulabschlüsse verfügen die Eingestellten? Nach welchen Kriterien wird die Nachrangigkeit des Direkteinstiegs gegenüber grundständig ausgebildeten Lehrkräften und Seiteneinsteigern geprüft? In welchem Umfang unterrichten Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger eigenverantwortlich, und welche Aufgaben übernehmen sie bei Klassenleitung, Leistungsbewertung, Prüfungen und Elternberatung? Wie ist ihre Begleitung während der Ausbildungs- und Bewährungsphase ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für den Übergang in die Bewährungsphase und welche Folgen hat ein nicht erfolgreicher Abschluss?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Lehrkräftequalifizierungsverordnung (LQVO) vom 22. Juni 2026 am 1. August 2026 in Kraft trat und Ausschreibungen für den Direkteinstieg erst seitdem rechtlich zulässig sind. Da eine Stelle zuerst zweimal erfolglos für grundständig ausgebildete Lehrkräfte bzw. Seiteneinsteiger ausgeschrieben werden muss, lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch keine Stellenausschreibungen für den Direkteinstieg vor; die Fragen 1 bis 3 zu Stellen, Bewerbungen, Einstellungen und Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber können daher noch nicht beantwortet werden. Die Prüfung der Nachrangigkeit erfolgt durch die ausschreibende Schule sowie durch das Bildungsministerium im Stellenportal pbOn. Laut Antwort gehört die Leistungsbewertung zum eigenverantwortlichen Unterricht der Direkteinsteiger; die Klassenleitung kann übertragen werden, soll aber vorzugsweise als gemeinsame Klassenleitung erfolgen. In den ersten sechs Monaten findet laut LQVO eine Qualifizierung im Umfang von vier Unterrichtswochenstunden über das IQSH statt (Themen: Lehrerpersönlichkeit, Unterrichtsplanung, Klassenführung, konstruktive Unterstützung, kognitive Aktivierung, Kommunikation/Gesprächsführung, Inklusion); danach nehmen die Direkteinsteiger gemeinsam mit anderen Ausbildungsformen an IQSH-Veranstaltungen teil. Ausbildungslehrkräfte erhalten zwei Entlastungsstunden pro Fach. Die Prüfung am Ende der zweijährigen Ausbildungsphase ist bestanden, wenn mindestens die Note „befriedigend“ (2,5 bis 3,49) erreicht wird; wird die Ausbildungs- oder Bewährungsphase nicht erfolgreich abgeschlossen, endet laut Antwort das Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Martin Habersaat (SPD); die Landesregierung (Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur) hat geantwortet. Die Antwort nennt als Rechtsgrundlagen das geänderte Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein, die Lehrkräftequalifizierungsverordnung (LQVO) vom 22. Juni 2026 (in Kraft seit 1. August 2026) sowie die APVO Lehrkräfte. Konkrete Zahlen zu Stellen, Bewerbungen oder Einstellungen im Direkteinstieg liegen laut Antwort noch nicht vor, da zum Stichtag die Planstellen nahezu vollständig besetzt waren und die erforderliche zweimalige vorrangige Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Als Prüfungsmaßstab für den Abschluss der Ausbildungsphase wird die Note „befriedigend“ (2,5 bis 3,49) genannt.