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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSSW

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4893: Umsetzung der §§ 10b und 10c ALVO - Qualifizierung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt

12. Oktober 2026Dokument 20/4893 · WP 20Schleswig-Holstein
Christian Dirschauer
LaufbahnrechtQualifizierungMasterstudiengangSteuerverwaltungBeamte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Mit den §§ 10b und 10c der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) wurden zum 12. Dezember 2025 neue Wege geschaffen, über die Beamtinnen und Beamte in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, aufsteigen können: entweder über ein gefördertes Masterstudium (§ 10b) oder über einen eigenständig erworbenen Masterabschluss mit anschließender Bewährungszeit (§ 10c). Der Fragesteller möchte wissen, wie weit die Umsetzung dieser Regelungen in den verschiedenen Fachrichtungen, insbesondere in der Steuerverwaltung, fortgeschritten ist.

👥 Wer ist betroffen?

Beamtinnen und Beamte der Landesverwaltung Schleswig-Holstein, insbesondere der Steuer- und Finanzverwaltung sowie der Allgemeinen Verwaltung; zuständig sind die Staatskanzlei (Allgemeine Verwaltung) und das Finanzministerium (Steuerverwaltung).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Für welche Fachrichtungen wurden geeignete Masterstudiengänge nach § 10b bestimmt und für welche steht dies noch aus? Wann sollen entsprechende Studiengänge für die Steuerverwaltung bestimmt werden? Nach welchen Kriterien wird die Geeignetheit eines eigenständig erworbenen Masterabschlusses nach § 10c festgestellt und wie viele Entscheidungen gab es bereits? In welchen Fachrichtungen wurden Auswahlverfahren durchgeführt und wie viele Personen wurden zugelassen? Wie viele Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung erfüllen die Voraussetzungen für § 10b, und drohen ihnen Nachteile durch ablaufende Bewerbungsfristen? Welche Stellen und Haushaltsmittel stehen 2026/2027 zur Verfügung? Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand in der Steuer- und Finanzverwaltung und wurden Beschäftigte und Personalvertretungen informiert?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Für die Fachrichtung Allgemeine Dienste wurden per Erlass der Staatskanzlei vom 17. Februar 2026 drei Masterstudiengänge als geeignet festgelegt (Public Administration Speyer, MPA Kassel, Öffentliches Recht und Management Schmalkalden); ein vierter Studiengang (HWR Berlin) wird wegen laufender Curriculumsänderung noch nicht berücksichtigt. Für die Steuerverwaltung steht eine entsprechende Festlegung noch aus; das Finanzministerium will im Zuge der Regelbeurteilung zum Stichtag 01.09.2027 über ein Gesamtkonzept entscheiden. Nach § 10c wurden für die Allgemeinen Dienste bislang 12 Entscheidungen über die Geeignetheit eines Studiengangs getroffen, keine Anfragen sind derzeit offen; damit geht die Regierung von 12 Zulassungen aus. Im Landesbereich wurden für § 10b keine Auswahlverfahren durchgeführt, für den Kommunal- und Körperschaftsbereich konnte keine Abfrage erfolgen. Zum Stand 30.09.2026 erfüllen vier Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung die Voraussetzungen nach § 10b; bei keinem ist die Bewerbungsfrist bereits verfristet, bei zweien endet sie vor dem 31.12.2027. Die Landesregierung sieht keinen Anspruch auf Eröffnung der Qualifizierungsmöglichkeit und plant keine Übergangs- oder Nachfristregelung, verweist aber auf alternative Qualifizierungswege nach § 10a und § 10c ALVO. Bisher wurde das Angebot nach § 10b von niemandem genutzt, da die Ermächtigungsgrundlage erst am 02.12.2025 erlassen und die Studiengänge für Allgemeine Dienste erst am 17.02.2026 festgelegt wurden. Für 2027 soll der Titel 0305 53512 im Einzelplan 3 zum 'geförderten Master nach § 10b ALVO' umgewidmet werden; für die Steuerverwaltung sind für 2027 derzeit keine gesonderten Haushaltsmittel oder Stellen vorgesehen. Personalverantwortliche und Gremien der Steuer- und Finanzverwaltung wurden nach Angaben der Regierung zeitnah nach Inkrafttreten im Januar informiert.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Christian Dirschauer (SSW) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Die Antworten unterscheiden nach Zuständigkeit: Staatskanzlei für die Allgemeine Verwaltung, Finanzministerium für die Steuerverwaltung. Konkrete Daten laut Landesregierung: §§ 10b/10c ALVO in Kraft seit 12. Dezember 2025 (laut Vorbemerkung) bzw. Ermächtigungsgrundlage erlassen am 02.12.2025 (laut Antwort zu Frage 7); Festlegung der Studiengänge für Allgemeine Dienste per Erlass vom 17.02.2026 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 2026/98 v. 10.03.2026); 12 Entscheidungen nach § 10c für Allgemeine Dienste; vier anspruchsberechtigte Beamtinnen/Beamte der Steuerverwaltung zum Stand 30.09.2026; Regelbeurteilungsstichtag Steuerverwaltung 01.09.2027; Haushaltstitel 0305 53512, Einzelplan 3, vorgesehen zur Umwidmung für 2027. Die Landesregierung begründet das Fehlen einer Übergangsfrist mit dem Interesse des Dienstherrn an frühzeitiger Personalentwicklung und verweist auf alternative Qualifizierungswege nach §§ 10a und 10c ALVO.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4893, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.