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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4895: Nachfragen zur geplanten Verwendung der Regionalisierungsmittel

15. Oktober 2026Dokument 20/4895 · WP 20Schleswig-Holstein
Niclas Dürbrook
RegionalisierungsmittelSchienenpersonennahverkehrTrassenpreiseGVFG-MittelÖPNV-Finanzplanung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf eine aktualisierte Finanzplanung der Landesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese Mittel des Landes dienen der Bestellung von Nahverkehrszügen; laut der Finanzplanung steigen die dafür vorgesehenen Ausgaben von 362,9 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 476,2 Millionen Euro im Jahr 2028. Der Fragesteller möchte wissen, wie sich dieser Anstieg zusammensetzt und was es mit einem für ab 2029 erwarteten Defizit bei den Landes-GVFG-Mitteln (einer weiteren Förderquelle für Verkehrsinvestitionen) auf sich hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein, die Landesregierung bzw. das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus als zuständige Stelle, sowie Verkehrsunternehmen und Strecken wie die Netze Mitte, Südwest und Ost sowie die Verbindung Hamburg–Lübeck.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Welcher Anteil der laufenden Ausgaben auf die Aufhebung der Trassenpreisbremse bzw. höhere Trassenpreise zurückgeht, aufgeschlüsselt nach Jahren. 2. Wie sich der prognostizierte Kostenanstieg von 113,3 Millionen Euro zwischen 2027 und 2028 konkret zusammensetzt. 3. Wie hoch das ab 2029 erwartete Defizit bei den Landes-GVFG-Mitteln ausfällt und wodurch es entsteht, mit jährlichen Zahlen bis 2035. 4. Für welche konkreten Förderzwecke und Maßnahmen ab 2029 Regionalisierungsmittel statt GVFG-Mitteln eingesetzt werden sollen und in welcher Höhe.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Mehrkosten durch die Aufhebung der Trassenpreisbremse jährlich beziffert werden: 29,39 Mio. € (2026), 19,69 Mio. € (2027), 23,89 Mio. € (2028), 28,39 Mio. € (2029) und 33,22 Mio. € (2030). Der Kostenanstieg 2028 gegenüber 2027 von 113,3 Millionen Euro setzt sich laut Antwort u. a. zusammen aus: ca. 38 Mio. € für Transferflotten wegen Lieferverzögerungen der Firma Alstom in den Netzen Mitte und Südwest (teilweise gegenfinanziert durch Vertragsstrafen und geringere Kapitalkosten über die Jahre 2028-2057), ca. 40 Mio. € Zusatzkosten für die Generalsanierung Hamburg–Lübeck, ca. 3,7 Mio. € durch Angebotsausweitungen der Linien RB76 und RB87 im Akkunetz Ost, sowie +7,2 Mio. € durch den Vertragswechsel von Ostseeküste-West-Überbrückung zu Ostsee-Alster. Weitere Erhöhungen entstehen durch ETCS-Nachrüstung, vertragliche Preisfortschreibungen und die Neuvergabe der Netze Mitte und Südwest. Zur Frage des GVFG-Defizits antwortet die Landesregierung, dass eine belastbare jährliche Bezifferung bis 2035 derzeit nicht möglich sei, da die Investitionsplanung erheblichen Unsicherheiten bei Bau- und Planungskosten, Trassenpreisen sowie Projektzeitpunkten unterliege; ab 2029 bestehe aber ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Zu konkreten Förderzwecken ab 2029 liegt laut Antwort noch keine abschließende Festlegung vor; die Finanzplanung weist für 2029 und 2030 jeweils 41,7 Millionen Euro für „Investitionen aus Regionalisierungsmitteln und MOIN.SH“ aus.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Niclas Dürbrook (SPD) gestellt; die Antwort liegt von der Landesregierung (Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) vor. Das Dokument verweist auf den Umdruck 20/7227 als Grundlage der Teilaktualisierung der ÖPNV-Finanzplanung sowie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Oktober 2026 (Az. 18 L 1831/26) zur Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2026/2027, der laut Landesregierung noch nicht in der vorgelegten Teilaktualisierung berücksichtigt ist.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4895, Wahlperiode 20, eingereicht 9. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.