❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4900: Umsetzungsstand des Landtagsbeschlusses "Imkerei in Schleswig-Holstein sichern"
📋 Worum geht es?
Die Anfrage fragt nach dem Umsetzungsstand eines Landtagsbeschlusses vom 20. März 2026 (Drs. 20/4205), mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, sich für die vollständige Umsetzung der neuen EU-Honigrichtlinie einzusetzen, Importkontrollen für Honig zu verschärfen, praktische Herausforderungen der Imkerei anzugehen, die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut und der Asiatischen Hornisse zu stärken, Anreize für bienenfreundliche Landwirtschaft zu setzen und die Förderung der regionalen Imkerei fortzuführen. Die Landesregierung antwortet zu sieben Einzelfragen zu diesen Themenbereichen.
👥 Wer ist betroffen?
Imkerinnen und Imker in Schleswig-Holstein, der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V., Landwirtschaftsbetriebe, Veterinärinnen und Veterinäre sowie die Untere Naturschutzbehörden der Kreise.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt konkrete Maßnahmen der Landesregierung seit dem Landtagsbeschluss in sieben Bereichen: Umsetzung der EU-Honigrichtlinie (u.a. Herkunftskennzeichnung von Mischhonig), Verschärfung der Importkontrollen für Honig und Zusammenarbeit mit EFSA und Zoll, Evaluation der Empfehlungen zum Umgang mit Jakobskreuzkraut, Stärkung der Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut, Monitoring und Bekämpfung der Asiatischen Hornisse, Anreize für bienenfreundliche Landwirtschaft (z.B. Bienenweiden) sowie Unterstützung des Landesverbands der Imker bei Beratung und Bestäubungsleistung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit dem 14. Juni 2026 die Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung in Kraft ist, wonach alle Herkunftsländer von Mischhonig mit ihren Anteilen auf dem Etikett genannt werden müssen (bundesweit gültig). Honigimporte sind laut Antwort nur über veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen zulässig, über die Schleswig-Holstein nicht verfügt. Zum Jakobskreuzkraut verweist die Landesregierung auf bestehende, unveränderte Informationsangebote sowie ein „Imkertelefon“ der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Beim Faulbrut-Monitoring nennt die Antwort konkrete Fallzahlen: jeweils 2 Meldungen in 2022 und 2023, 3 Meldungen in 2024, 1 Meldung in 2025 und bislang keine Meldung im laufenden Jahr; gefördert werden Monitoring, Schulungen und Sanierungsmaterial über den Landesverband der Imker. Zur Asiatischen Hornisse verweist die Antwort auf ein Meldeportal des Landesamts für Umwelt und die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden der Kreise nach Kosten-Nutzen-Analyse. Für bienenfreundliche Landwirtschaft nennt die Antwort Vertragsnaturschutzmaßnahmen wie „Ackerlebensräume“ und „Grünlandlebensräume“ sowie einen Angebotskatalog des Deutschen Verbands für Landschaftspflege. Die Förderung der regionalen Imkerei im Rahmen des EU-Imkereiprogramms wurde laut Antwort seit 2024 auf 100.000 Euro jährlich erhöht und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Sandra Redmann (SPD); die Antwort liegt von der Landesregierung (Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz) vor. Das Dokument verweist auf den Landtagsbeschluss Drs. 20/4205 vom 20. März 2026. Genannte Zahlen: Förderung der regionalen Imkerei über das EU-Imkereiprogramm seit 2024 bei 100.000 Euro jährlich; AFB-Meldungen 2022–2025 (2, 2, 3, 1); Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Honigverordnung am 14. Juni 2026.