❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4902: Legasthenie und Dyslexie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Anzahl der LRS-Fachkräfte an Schulen in Schleswig-Holstein sowie die Anforderungen an deren Qualifikation. Zudem werden die Verfahren zur schulischen Anerkennung von Lese-Rechtschreib-Schwächen und die Rolle von externen Gutachten hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwächen sowie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der LRS-Fachkräfte, den erforderlichen Aus- und Fortbildungen, den verwendeten Testverfahren und der Anerkennung von Gutachten aus anderen Bundesländern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Anzahl der LRS-Fachkräfte nicht systematisch erfasst wird und dass die Qualifikationen in den Landesverordnungen geregelt sind. Zudem werden verschiedene Testverfahren zur Anerkennung von Lese-Rechtschreib-Schwächen genannt, und es wird klargestellt, dass Gutachten aus anderen Bundesländern anerkannt werden können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und erläutert, dass die Verantwortung für die Erfassung der LRS-Fachkräfte bei den Schulleitungen liegt. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen, die die Anerkennung von Lese-Rechtschreib-Schwächen regeln.