Zurück zur Übersicht
Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4902: Legasthenie und Dyslexie

19. Oktober 2026Dokument 20/4902 · WP 20Schleswig-Holstein
Martin Habersaat
LegasthenieDyslexieLRS-FachkräfteSchulbildungNachteilsausgleich
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Anzahl der LRS-Fachkräfte an Schulen in Schleswig-Holstein sowie die Anforderungen an deren Qualifikation. Zudem werden die Verfahren zur schulischen Anerkennung von Lese-Rechtschreib-Schwächen und die Rolle von externen Gutachten hinterfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwächen sowie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der LRS-Fachkräfte, den erforderlichen Aus- und Fortbildungen, den verwendeten Testverfahren und der Anerkennung von Gutachten aus anderen Bundesländern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Anzahl der LRS-Fachkräfte nicht systematisch erfasst wird und dass die Qualifikationen in den Landesverordnungen geregelt sind. Zudem werden verschiedene Testverfahren zur Anerkennung von Lese-Rechtschreib-Schwächen genannt, und es wird klargestellt, dass Gutachten aus anderen Bundesländern anerkannt werden können.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und erläutert, dass die Verantwortung für die Erfassung der LRS-Fachkräfte bei den Schulleitungen liegt. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen, die die Anerkennung von Lese-Rechtschreib-Schwächen regeln.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4902, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.