⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4917: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes (LRiG)
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die richterliche Dienstzeit in Schleswig-Holstein auf freiwilliger Basis bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu verlängern. Dies soll helfen, den Fachkräftemangel in der Justiz zu bekämpfen und eine kontinuierliche personelle Besetzung der Gerichte zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein sowie die Justizbehörden des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, dass Richterinnen und Richter auf Antrag ihren Ruhestand um bis zu sechs Monate hinauszuschieben, um die richterliche Expertise länger zu nutzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen des Landesrichtergesetzes, insbesondere die Neufassung von § 3 Absatz 4, die die Möglichkeit zur Hinausschiebung des Ruhestands regelt. Zudem wird die Notwendigkeit eines Gesprächs mit der Dienstvorgesetzten oder dem Dienstvorgesetzten festgelegt.