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Schleswig-HolsteinGesetzentwurfFDP

⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4917: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes (LRiG)

30. September 2026Dokument 20/4917 · WP 20Schleswig-Holstein
Dr. Bernd Buchholz
RichtergesetzRuhestandFachkräftemangelJustizVerlängerung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die richterliche Dienstzeit in Schleswig-Holstein auf freiwilliger Basis bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu verlängern. Dies soll helfen, den Fachkräftemangel in der Justiz zu bekämpfen und eine kontinuierliche personelle Besetzung der Gerichte zu gewährleisten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein sowie die Justizbehörden des Landes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, dass Richterinnen und Richter auf Antrag ihren Ruhestand um bis zu sechs Monate hinauszuschieben, um die richterliche Expertise länger zu nutzen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen des Landesrichtergesetzes, insbesondere die Neufassung von § 3 Absatz 4, die die Möglichkeit zur Hinausschiebung des Ruhestands regelt. Zudem wird die Notwendigkeit eines Gesprächs mit der Dienstvorgesetzten oder dem Dienstvorgesetzten festgelegt.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4917, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.