⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4919: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Untersuchungsausschussgesetz von 1993 zu ändern, um die rechtlichen Grundlagen zu präzisieren und die Effizienz sowie Transparenz der parlamentarischen Kontrolle zu erhöhen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags von Schleswig-Holstein sowie die Institutionen, die von den Untersuchungsausschüssen überprüft werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Rolle von Ermittlungsbeauftragten einzuführen, die die Arbeit der Untersuchungsausschüsse unterstützen sollen. Zudem werden verschiedene Paragraphen des bestehenden Gesetzes geändert, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält spezifische Änderungen an Paragraphen des Untersuchungsausschussgesetzes, darunter die Einführung eines Ermittlungsbeauftragten, der die Untersuchungen vorbereitet und durchführt. Es werden auch Regelungen zur Abberufung und den Rechten der Ermittlungsbeauftragten festgelegt.