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⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4919: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes

30. September 2026Dokument 20/4919 · WP 20Schleswig-Holstein
UntersuchungsausschussGesetzänderungEffizienzTransparenzRechtsklarheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Untersuchungsausschussgesetz von 1993 zu ändern, um die rechtlichen Grundlagen zu präzisieren und die Effizienz sowie Transparenz der parlamentarischen Kontrolle zu erhöhen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Landtags von Schleswig-Holstein sowie die Institutionen, die von den Untersuchungsausschüssen überprüft werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die Rolle von Ermittlungsbeauftragten einzuführen, die die Arbeit der Untersuchungsausschüsse unterstützen sollen. Zudem werden verschiedene Paragraphen des bestehenden Gesetzes geändert, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält spezifische Änderungen an Paragraphen des Untersuchungsausschussgesetzes, darunter die Einführung eines Ermittlungsbeauftragten, der die Untersuchungen vorbereitet und durchführt. Es werden auch Regelungen zur Abberufung und den Rechten der Ermittlungsbeauftragten festgelegt.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4919, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.