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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4931: DaZ- und KI-Kompetenzen in der Lehrkräfteausbildung

22. Oktober 2026Dokument 20/4931 · WP 20Schleswig-Holstein
Martin Habersaat
DaZKünstliche IntelligenzLehrkräfteausbildungFortbildungSchleswig-Holstein
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat befasst sich mit der Ausbildung von Lehrkräften in Bezug auf Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Künstliche Intelligenz (KI). Es wird nach der Anzahl der Lehrkräfte gefragt, die ihre Hausarbeit durch ein DaZ-Zertifikat ersetzt haben, sowie nach der aktuellen Anzahl der Lehrkräfte mit DaZ-Qualifikation und den Kriterien für die Anerkennung zusätzlicher Qualifikationen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Schulen in Schleswig-Holstein sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden zentrale Fragen gestellt, darunter die Anzahl der Lehrkräfte mit DaZ-Zertifikat, die Kriterien für die Anerkennung von Qualifikationen und die Inhalte der Ausbildung zu KI-Kompetenzen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass seit 2016 eine bestimmte Anzahl von Lehrkräften ihre Hausarbeit durch ein DaZ-Zertifikat ersetzt hat. Aktuelle Statistiken zu Lehrkräften mit DaZ-Qualifikation werden nicht erfasst. Die Förderung von KI-Kompetenzen ist als Querschnittsaufgabe im Vorbereitungsdienst verankert, jedoch nicht als eigenständige Pflichtveranstaltung ausgewiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Themen der Zertifikatskurse sich nach dem Bedarf der Schularten richten. Es gibt keine festgelegten Abstände für die Überprüfung der Zertifikatskurse.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4931, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.