⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4958: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Festlegung der Schaffung von Wohnraum als übergeordnetes öffentliches Interesse
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Schaffung von Wohnraum in Schleswig-Holstein als übergeordnetes öffentliches Interesse zu definieren. Dies soll die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben erleichtern und die Gemeinden in ihrer Entscheidung unterstützen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gemeinden in Schleswig-Holstein, insbesondere solche mit angespannten Wohnungsmarktsituationen sowie angrenzende Regionen, die durch Neubau Wohnraum schaffen können.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, einen neuen Paragraphen (§ 11a) im Landesplanungsgesetz einzuführen, der die Schaffung von Wohnraum als vorrangigen Belang in Abwägungsentscheidungen festlegt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wohnbebauung in Bauleitplänen als überragendes öffentliches Interesse behandelt wird. Dies gilt auch für ergänzende Nutzungen, die der Wohnraumschaffung dienen. Die Regelung soll unabhängig von der aktuellen Marktsituation gelten.