📄 Umsetzung der Videoüberwachung an Containerstellplätzen nach § 42a Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Umsetzung der Videoüberwachung an Containerstellplätzen gemäß § 42a des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes. Ziel ist es, illegalen Abfallablagerungen entgegenzuwirken und die Wirksamkeit der Maßnahme zu evaluieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die saarländischen Städte und Gemeinden, die Containerstellplätze nutzen sowie die Landesregierung, die die Evaluation und Umsetzung der Maßnahmen verantwortet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung der Videoüberwachung durch Kommunen, zur Teilnahme an Evaluationsprojekten und zu den Kosten des Pilotprojekts gestellt. Zudem wird nach dem Stand der Auftaktveranstaltung und den Auswahlkriterien für Pilotkommunen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.