📝 Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Saarland 2030 im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Absatz 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Saarland 2030. Der Landtag begrüßt die Neuaufstellung des Plans und fordert Anpassungen, um die Planungssicherheit für Kommunen und die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnsiedlungsflächen zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen im Saarland, die Wirtschaft, sowie die Bevölkerung, die von den Planungen für Wohn- und Gewerbeflächen betroffen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert die Berücksichtigung von Anpassungen im Landesentwicklungsplan, insbesondere in Bezug auf die Grundsteuer C, die Abstimmungsverfahren für Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte und die Regelungen für Energienutzungen in Gewerbegebieten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Landtag spricht sich für die Streichung bestimmter Einschränkungen in Gewerbegebieten aus und fordert eine Erweiterung der zulässigen Energienutzungen. Zudem sollen die Regelungen zur Neuplanung von Hochspannungsleitungen überarbeitet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von den Ausschüssen für Inneres, Bauen und Sport sowie für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingereicht. Der Landtag hat die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans ausdrücklich begrüßt und fordert die Landesregierung auf, die vorgeschlagenen Anpassungen zu berücksichtigen.