❓ (ohne Titel)
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Nachbarschaftshilfe in Sachsen thematisiert. Es wird erörtert, wie diese Vergütungen rechtlich eingeordnet werden und welche Auswirkungen sie auf Sozialleistungen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Nachbarschaftshelfer*innen in Sachsen sowie die Sozialhilfeträger, die die Anrechnungen vornehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Einordnung der Vergütung für Nachbarschaftshilfe gestellt und nach Möglichkeiten gefragt, die Anrechnungsfreiheit dieser Vergütung zu erreichen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung erklärt, dass die Vergütung für Nachbarschaftshilfe als Einkommen im Sinne des SGB XII gilt und nicht als steuerfreie Aufwandsentschädigung. Eine Änderung der SächsPflUVO könnte nicht die Anrechnung nach SGB XII aufheben, sondern es bedarf einer Änderung des SGB XII auf Bundesebene.