✅ Petitionen zu Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet und Nutzung des Cospudener Sees
📋 Worum geht es?
In diesem Dokument werden mehrere Petitionen behandelt, die sich mit Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet Linkselbische Täler und der Nutzung des Cospudener Sees befassen. Der Petitionsausschuss hat die Anliegen geprüft und empfiehlt, den Petitionen nicht abzuhelfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner des Landschaftsschutzgebiets Linkselbische Täler, der Landkreis Meißen sowie Nutzer des Cospudener Sees.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, die Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet zu überprüfen und die Nutzung des Cospudener Sees auf elektromotorangetriebene Boote zu beschränken.
🔎 Kernergebnisse
Die Untersuchung ergab, dass die Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben. Für den Cospudener See wurde festgestellt, dass die Nutzung für Schifffahrt grundsätzlich möglich ist, jedoch noch Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung anhängig sind.