⚖️ Erstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, der von den Fraktionen CDU und SPD eingebracht wurde. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung bei Planungsverfahren zu verbessern und den Zugang zu Informationen zu erleichtern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Planungsträger sowie öffentliche Stellen in Sachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Bekanntmachung von Planungen zu ändern und die digitale sowie analoge Beteiligung zu fördern. Zudem sollen Fristen für Stellungnahmen angepasst werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der beschlossenen Fassung. Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde abgelehnt, während der Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen wurde.