Zurück zur Übersicht
SachsenGesetzentwurfBündnis 90/Die Grünen

⚖️ Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften

8. September 2026Dokument 8/8319 · WP 8Sachsen
StiftungsrechtGesetzänderungInkrafttretenStiftungsverzeichnis

📋 Worum geht es?

Das Dokument beschreibt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften. Die Änderung sieht vor, dass das Inkrafttreten einer bestimmten Regelung auf den 1. Januar 2029 verschoben wird, um die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters zu berücksichtigen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stiftungsbehörden im Freistaat Sachsen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die Stiftungen gründen oder verwalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Artikels 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Anpassung stiftungsrechtlicher Vorschriften zu verschieben, um die Rechtsgrundlage für das sächsische Stiftungsverzeichnis bis zur Inbetriebnahme des bundesweiten Stiftungsregisters aufrechtzuerhalten.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Gesetzentwurf, der die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsverzeichnisses regelt. Es wird festgestellt, dass keine neuen Erfüllungsaufwände für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung entstehen.

Quelle: Sachsen, Dokument 8/8319, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.