❓ Voraussetzungen und fachaufsichtliche Prüfung des Alkoholkonsumverbots am Marienplatz in Zwickau
📋 Worum geht es?
Die Anfrage des Abgeordneten Bernd Rudolph befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der fachaufsichtlichen Prüfung des Alkoholkonsumverbots am Marienplatz in Zwickau, das am 30. Juli 2026 beschlossen wurde. Es wird erörtert, welche statistischen und tatsächlichen Anforderungen an die Feststellung der alkoholbedingten Straftaten gestellt werden müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger der Stadt Zwickau, insbesondere die Besucher des Marienplatzes sowie die dortigen Geschäftsinhaber und Anwohner.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur rechtlichen Grundlage des Alkoholkonsumverbots gestellt, insbesondere zu den erforderlichen Nachweisen und Prognosen über zukünftige alkoholbedingte Straftaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für das Verbot eine deutliche Abhebung der alkoholbedingten Straftaten vom übrigen Gemeindegebiet nachgewiesen werden muss. Zudem muss eine Prognose erstellt werden, die die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Störungen durch Alkoholkonsum belegt. Es wird auf die bisherigen Erfahrungen am Marienplatz verwiesen, die eine Zunahme alkoholbedingter Störungen zeigen.
⚡ Einordnung
Die BSW-Fraktion hat die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit verwiesen, dass das Ausmaß alkoholbedingter Straftaten deutlich vom übrigen Gemeindegebiet abweichen muss. Es wurden konkrete Zahlen zu den bisherigen Störungen am Marienplatz genannt, die die Notwendigkeit des Verbots unterstützen.