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SachsenAntragDie Linke

📝 Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz)

14. September 2026Dokument 8/8353 · WP 8Sachsen
Susanne Schaper
WahlalterGesetzÄnderungsantrag

📋 Worum geht es?

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zielt darauf ab, das Wahlalter im Freistaat Sachsen auf 16 Jahre abzusenken. Der Antrag beinhaltet Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf, insbesondere bezüglich des Inkrafttretens der Regelungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind junge Wähler im Freistaat Sachsen, die ab 16 Jahren an Wahlen teilnehmen möchten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters mit Änderungen anzunehmen, insbesondere die Regelung zum Inkrafttreten der Artikel 2 bis 5 auf den 1. Januar 2027 zu verschieben.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Änderungsantrag stellt sicher, dass die Verfassungsänderung bezüglich des Wahlalters vor den Änderungen der Folgegesetze in Kraft tritt, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Quelle: Sachsen, Dokument 8/8353, Wahlperiode 8, eingereicht 14. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.