❓ Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Sachsen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Verfügbarkeit und Schulung von Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Es wird untersucht, welche Einrichtungen Defibrillatoren besitzen und wie die Schulung des Personals in deren Nutzung erfolgt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind öffentlich zugängliche Einrichtungen in Sachsen, darunter Ämter, Schulen, Sportstätten und andere öffentliche Gebäude.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Ausstattung mit Defibrillatoren, zur Schulung des Personals und zu möglichen Förderprogrammen für die Anschaffung von Defibrillatoren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung gibt an, dass es keine einheitlichen Vorgaben zur Ausstattung mit Defibrillatoren gibt. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ressorts. Es liegen keine Erkenntnisse zur Ausstattung kommunaler Einrichtungen vor, und es existieren keine Programme zur Förderung der Anschaffung von Defibrillatoren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Ausstattung mit Defibrillatoren unzureichend ist. Die Staatsregierung hat keine Verpflichtung, Informationen zu kommunalen Einrichtungen zu sammeln. Es wird auf frühere Anfragen verwiesen, die ähnliche Themen behandelt haben.