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SachsenAntragSächsisches Staatsministerium der Finanzen

📝 Haushaltsvollzug 2026 Kapitel 08 04 Titel 633 03 "Kostenerstattung und Gewährung von Jugendhilfe" Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 37 Sächsische Haushaltsordnung

22. September 2026Dokument 8/8412 · WP 8Sachsen
HaushaltsvollzugJugendhilfeüberplanmäßige AusgabenFinanzen

📋 Worum geht es?

Der Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen betrifft die nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 für die Jugendhilfe. Diese Ausgaben sind notwendig aufgrund eines Anstiegs der Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen, die für die Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 40.321.300 Euro gefordert, um die Kosten für die Jugendhilfe zu decken.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument beschreibt die Notwendigkeit der Genehmigung aufgrund steigender Fallzahlen und Kosten im Bereich der Jugendhilfe. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, die Ausgaben für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer zu erstatten.

Quelle: Sachsen, Dokument 8/8412, Wahlperiode 8, eingereicht 22. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.