SachsenAntragSächsisches Staatsministerium der Finanzen
📝 Haushaltsvollzug 2026 Kapitel 08 07 Titel 891 09 "Zuschüsse für eine Sonderisolierstation" Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 37, 38 Sächsische Haushaltsordnung
24. September 2026Dokument 8/8475 · WP 8Sachsen
HaushaltsvollzugSonderisolierstationVerpflichtungsermächtigungenFinanzen
📋 Worum geht es?
Der Antrag bezieht sich auf die nachträgliche Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für den Haushaltsvollzug im Jahr 2026, speziell für Zuschüsse zur Sonderisolierstation.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Einrichtungen, die von den Zuschüssen für die Sonderisolierstation profitieren sowie die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Genehmigung für außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 37, 38 der Sächsischen Haushaltsordnung beantragt.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Genehmigung von finanziellen Mitteln für eine Sonderisolierstation, ohne spezifische Zahlen oder Maßnahmen zu nennen.