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SachsenAntragSächsisches Staatsministerium der Finanzen

📝 Haushaltsvollzug 2026 Kapitel 08 07 Titel 891 09 "Zuschüsse für eine Sonderisolierstation" Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 37, 38 Sächsische Haushaltsordnung

24. September 2026Dokument 8/8475 · WP 8Sachsen
HaushaltsvollzugSonderisolierstationVerpflichtungsermächtigungenFinanzen

📋 Worum geht es?

Der Antrag bezieht sich auf die nachträgliche Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für den Haushaltsvollzug im Jahr 2026, speziell für Zuschüsse zur Sonderisolierstation.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Einrichtungen, die von den Zuschüssen für die Sonderisolierstation profitieren sowie die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Genehmigung für außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 37, 38 der Sächsischen Haushaltsordnung beantragt.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Genehmigung von finanziellen Mitteln für eine Sonderisolierstation, ohne spezifische Zahlen oder Maßnahmen zu nennen.

Quelle: Sachsen, Dokument 8/8475, Wahlperiode 8, eingereicht 24. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.