📄 Vorunterrichtung des Sächsischen Landtages über den Entwurf des Neunten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Digitale Medien-Staatsvertrag in der Fassung vom 25. Juni 2026
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert den Sächsischen Landtag über den Entwurf des Neunten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, der am 25. Juni 2026 beschlossen wurde. Es handelt sich um eine Vorunterrichtung, die die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung des Staatsvertrages skizziert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesparlamente der Bundesländer, die an dem Staatsvertrag beteiligt sind, sowie die Medienanbieter in Sachsen und den anderen Bundesländern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Staatsvertragsentwurf bis spätestens Januar 2027 im Umlaufverfahren zu unterzeichnen. Zudem wird die Rundfunkkommission ermächtigt, notwendige Anpassungen vorzunehmen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Vorunterrichtung und den Entwurf des Staatsvertrages, der Änderungen im Medienrecht vorsieht. Es sind keine konkreten Antworten oder Maßnahmen im Sinne einer Anfrage enthalten.