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SachsenAntragSächsisches Staatsministerium der Finanzen

📝 Haushaltsvollzug 2026 Kapitel 06 14 Titel 681 15 "Entschädigungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz" Zusätzliche Ausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2025/2026

25. September 2026Dokument 8/8489 · WP 8Sachsen
HaushaltsvollzugEntschädigungenStrafrechtliches RehabilitierungsgesetzFinanzen

📋 Worum geht es?

Der Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen bezieht sich auf die nachträgliche Genehmigung zusätzlicher Ausgaben im Haushaltsjahr 2026. Diese Ausgaben sind notwendig aufgrund von Leistungsanpassungen im Rahmen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR, die von den Entschädigungen profitieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Genehmigung zusätzlicher Ausgaben in Höhe von 6.300.000 EUR gefordert, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag beschreibt die finanziellen Verpflichtungen des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern.

Quelle: Sachsen, Dokument 8/8489, Wahlperiode 8, eingereicht 25. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.