✅ (ohne Titel)
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über das Sächsische Gewalthilfegesetz. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gewaltbetroffene Personen, insbesondere Frauen und Kinder, sowie alle Geschlechter, die Unterstützung benötigen. Auch Institutionen, die in der Gewaltschutzarbeit tätig sind, sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs, der die Umsetzung des Bundesgewalthilfegesetzes auf Landesebene regelt. Zudem werden Änderungen zur Verbesserung des Hilfesystems vorgeschlagen.
🔎 Kernergebnisse
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der Ausschuss hat die Änderungen in einer Synopse dargestellt und die Beschlussempfehlung mit 9:0:8 Stimmen angenommen. Ein gemeinsamer Änderungsantrag wurde ebenfalls mit 17:0:0 Stimmen angenommen.
⚡ Einordnung
Die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben gemeinsam den Änderungsantrag eingebracht. Die Staatsregierung plant, die Finanzierung der Einrichtungen ab 2027 sicherzustellen. Der Ausschuss hat festgestellt, dass Sachsen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Gewaltschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.