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SachsenBeschlussempfehlung

✅ Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes

13. Oktober 2026Dokument 8/8663 · WP 8Sachsen
Dr. Volker Dringenberg, Valentin Lippmann
GesetzänderungNormenkontrollratsgesetzAusschussVerfassung

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa zur Annahme des Gesetzentwurfs der Staatsregierung, der eine Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes vorsieht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats sowie die Staatsregierung von Sachsen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, das Außerkrafttreten des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes bis zum 30. Juni 2028 zu verschieben und bestimmte Paragrafen zu streichen.

🔎 Kernergebnisse

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 07.10.2026 beraten und empfiehlt mit 17:0:0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs. Die Staatsministerin der Justiz hat die Notwendigkeit einer Nachsteuerung beim Normenkontrollratsgesetz betont.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf wurde am 8. Juli 2026 an den Ausschuss überwiesen. Der Evaluationsbericht zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz wurde dem Landtag vorgelegt. Der Ausschuss hat die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Quelle: Sachsen, Dokument 8/8663, Wahlperiode 8, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.