✅ Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa zur Annahme des Gesetzentwurfs der Staatsregierung, der eine Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats sowie die Staatsregierung von Sachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, das Außerkrafttreten des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes bis zum 30. Juni 2028 zu verschieben und bestimmte Paragrafen zu streichen.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 07.10.2026 beraten und empfiehlt mit 17:0:0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs. Die Staatsministerin der Justiz hat die Notwendigkeit einer Nachsteuerung beim Normenkontrollratsgesetz betont.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf wurde am 8. Juli 2026 an den Ausschuss überwiesen. Der Evaluationsbericht zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz wurde dem Landtag vorgelegt. Der Ausschuss hat die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.