❓ Kinderehen im Landkreis Meißen und im Freistaat Sachsen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Thomas Kirste befasst sich mit der Anzahl der registrierten Kinderehen im Landkreis Meißen und im Freistaat Sachsen seit 2017 sowie deren Aufhebung. Es werden auch die Gründe für die Aufhebung und die Regelungen zur Legitimierung von Ehen mit Minderjährigen thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Minderjährige, die in Kinderehen verheiratet sind, sowie die zuständigen Behörden im Landkreis Meißen und im Freistaat Sachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der registrierten Kinderehen, der Aufhebungen, der Gründe für nicht erfolgte Aufhebungen sowie nach den Kriterien zur Legitimierung dieser Ehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten eine Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Unwirksamkeit von Ehen mit Personen unter 16 Jahren und der Praxis der Legitimierung solcher Ehen durch Heilung. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Beratungsstellen zum Thema Zwangsverheiratung verwiesen.