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Kleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Amtshilfeersuche der unteren Waffenbehörden 2025 II/2026 I

14. Oktober 2026Dokument 9/10 · WP 9
Dennis Helmich
WaffenrechtAmtshilfeWaffenbehördenPolizeikontrollenGewalt gegen Behördenmitarbeiter
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Zusammenarbeit zwischen den unteren Waffenbehörden und der Polizei in Sachsen-Anhalt. Es geht um Amtshilfeersuchen der Waffenbehörden an Polizeibehörden im zweiten Halbjahr 2025 und im ersten Halbjahr 2026 sowie um Vorfälle von Bedrohung oder Gewalt gegenüber Behördenmitarbeitern während waffenrechtlicher Kontrollen in diesem Zeitraum.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die unteren Waffenbehörden und Polizeibehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie oft untere Waffenbehörden im II. Halbjahr 2025 und I. Halbjahr 2026 Polizeibehörden um Amtshilfe ersucht haben, aufgeschlüsselt nach unangekündigten und angekündigten Kontrollen sowie geplanten Sicherstellungen, und in wie vielen Fällen die Polizei einem solchen Ersuchen nicht entsprochen hat. 2. In wie vielen Fällen es im genannten Zeitraum während waffenrechtlicher Kontrollen zu Bedrohungen oder Gewalt gegenüber Behördenmitarbeitern kam und in wie vielen dieser Fälle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte bei der Kontrolle anwesend waren. Die Antworten werden nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt erbeten.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Dennis Helmich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Eingang bei der Landesregierung am 14.10.2026. Das vorliegende Dokument enthält nur die Fragestellung; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

Quelle: , Dokument 9/10, Wahlperiode 9, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.