📄 Einberufung einer Sondersitzung zum Antrag „Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine“
📋 Worum geht es?
Der Landtagspräsident unterrichtet darüber, dass mehrere Mitglieder der Fraktionen AfD und BSW gemäß Art. 45 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Einberufung einer Landtagssitzung verlangt haben. Beratungsgegenstand ist der Antrag der Fraktionen AfD und BSW „Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine“ (Drs. 9/31). Das Verlangen wurde am 7. Oktober 2026 übermittelt, die Antragsteller schlagen als Termin für die Sondersitzung den 14. Oktober 2026 vor.
👥 Wer ist betroffen?
Der Landtag von Sachsen-Anhalt als Institution sowie die Fraktionen AfD und BSW, deren Mitglieder das Verlangen unterzeichnet haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die unterzeichnenden Abgeordneten von AfD und BSW fordern eine Sondersitzung des Landtages am 14. Oktober 2026, in der über ihren Antrag „Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine“ (Drs. 9/31) beraten werden soll.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die formale Unterrichtung über das Einberufungsverlangen sowie die als Anlage beigefügte Antragsschrift mit den Unterschriften von 20 Abgeordneten der AfD-Fraktion und 4 Abgeordneten der BSW-Fraktion. Der Landtagspräsident kündigt an, unverzüglich einen Termin zur Einberufung festzulegen. Der inhaltliche Antrag selbst (Drs. 9/31) ist nicht Bestandteil dieses Dokuments.
⚡ Einordnung
Das Verlangen auf Einberufung stützt sich auf Art. 45 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages. Es wurde von Mitgliedern der Fraktionen AfD und BSW gestellt und am 7. Oktober 2026 übermittelt. Der vorgeschlagene Sitzungstermin laut Antragsschrift ist der 14. Oktober 2026. Der eigentliche Beratungsgegenstand ist in der separaten Drucksache 9/31 enthalten.