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Kleine AnfrageDie Linke

❓ Vorschusszahlungen und Rückgriffe nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

8. Oktober 2026Dokument 9/5 · WP 9
Eva von Angern
UnterhaltsvorschussRückgriffsquoteAlleinerziehendeVollstreckungBarunterhaltspflicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), nach dem der Staat Alleinerziehenden Vorschüsse zahlt, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Die Fragestellerin möchte wissen, in welchem Umfang solche Vorschüsse in Sachsen-Anhalt zwischen 2021 und 2025 gezahlt wurden und wie erfolgreich das Land diese Gelder anschließend von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholt (sogenannter Rückgriff).

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder in Sachsen-Anhalt als Leistungsempfänger, barunterhaltspflichtige Elternteile, von denen Rückgriffe eingefordert werden, sowie die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Verfahren bearbeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie hoch waren die Vorschusszahlungen 2021-2025 je Kreis und Altersgruppe der Kinder? Wie viele Anträge wurden gestellt, bewilligt, abgelehnt (Erst- vs. Folgebewilligungen)? Wie viele Alleinerziehende mit mehreren Kindern erhielten 2025 Vorschüsse? Wie viele Anträge betrafen nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer nach § 1 Abs. 2a? Wie viele Vorschüsse wurden nach § 5 zurückgezahlt? Wie oft wurde die Auskunftspflicht nach § 6 verletzt und welche Geldbußen nach § 10 verhängt? Wie viele und welche Rückgriffe und Vollstreckungen gab es nach § 7, und wie hoch war die Rückgriffsquote? Wie viele Vollzeitstellen waren mit der Bearbeitung und dem Rückgriff befasst? In wie vielen Fällen scheiterten Rückgriffe an mangelnder Liquidität oder Sozialleistungsbezug, und welche Einkommensgrenze galt 2025? Kennt die Landesregierung den Niedersächsischen Rückgriffspakt von 2019 und wie bewertet sie ihn? Hat sie Erkenntnisse, warum die Rückgriffsquote in anderen Ländern wie NRW höher ist, und sieht sie Steuerungsmöglichkeiten für Sachsen-Anhalt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die schriftliche Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Eva von Angern (Die Linke) eingereicht und ging am 08.10.2026 bei der Landesregierung ein. Es handelt sich um eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 9/5) der 9. Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt. Die Fragestellerin verweist auf den Niedersächsischen Rückgriffspakt aus dem Jahr 2019 sowie auf eine im Vergleich höhere Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen, ohne dafür im Dokument konkrete Zahlen zu nennen.

Quelle: , Dokument 9/5, Wahlperiode 9, eingereicht 8. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.