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Kleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Sachsen-Anhalt

13. Oktober 2026Dokument 9/8 · WP 9
Mamad Mohamad
ArbeitsgelegenheitenAsylbewerberleistungsgesetzLeistungskürzungExistenzminimumZumutbarkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die in Aufnahmeeinrichtungen sowie bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern in Sachsen-Anhalt angeboten werden. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte sind laut Gesetz zur Wahrnehmung solcher Arbeitsgelegenheiten verpflichtet; bei unbegründeter Ablehnung drohen Leistungseinschränkungen nach § 1a Abs. 1 AsylbLG. Der Fragesteller verweist darauf, dass Arbeitsgelegenheiten nach bisher bekannten Angaben in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Aufnahmeeinrichtungen des Landes in unterschiedlichem Umfang eingesetzt werden und dass bislang eine landesweite Übersicht über Umfang und Ausgestaltung fehle.

👥 Wer ist betroffen?

Asylsuchende und andere Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, Aufnahmeeinrichtungen des Landes, Landkreise und kreisfreie Städte als zuständige Behörden, sowie staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger von Arbeitsgelegenheiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung unter anderem: an welchen Einrichtungen und in welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Arbeitsgelegenheiten angeboten, erprobt oder geplant werden; welche Behörden für Bereitstellung, Heranziehung und Anspruchseinschränkung zuständig sind; wie viele Stellen zur Verfügung stehen (innerhalb/außerhalb von Unterkünften, aufgeschlüsselt nach Kreisen); wie Arbeitsgelegenheiten ermittelt werden und ob Agentur für Arbeit, Kammern oder Personalvertretung beteiligt werden; wie im Einzelfall geprüft wird, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient, keine bisherigen Trägertätigkeiten ersetzt und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt wird; wie die Personenauswahl erfolgt (eigene Meldung, Heranziehung ohne Meldung, Benennung durch Träger, Zumutbarkeitsprüfung nach § 5 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. § 11 Abs. 4 SGB XII); ob vorrangig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sprachkursen geprüft wird; ob verpflichtende Arbeitsgelegenheiten Teil eines Integrationskonzepts sind; unter welchen Voraussetzungen Sanktionen verhängt werden; wie die Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit verpflichtender Arbeitsgelegenheiten und Leistungskürzungen für Personen ohne Arbeitsmarktzugang bewertet; welche Beschwerdestellen bestehen; welche unterschiedlichen Sanktionsregelungen für Personen im Anwendungsbereich der Aufnahmerichtlinie und andere Leistungsberechtigte gelten; wie über Rechte informiert wird; und welche statistischen Daten landesweit erhoben werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht von Mamad Mohamad (Bündnis 90/Die Grünen) am 13.10.2026, Eingang bei der Landesregierung am 14.10.2026, veröffentlicht als Drucksache 9/8. Die Anfrage bezieht sich auf die Rechtsänderung durch den Wegfall des sogenannten Zusätzlichkeitserfordernisses im Februar 2024 sowie auf § 5 AsylbLG, § 1a Abs. 1 AsylbLG und § 11 Abs. 4 SGB XII. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: , Dokument 9/8, Wahlperiode 9, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.