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Kleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Share Deals in Sachsen-Anhalt

13. Oktober 2026Dokument 9/9 · WP 9
Beatrice Lindhorst
Share DealsAgrarstrukturgesetzBodenmarktFlächenkonzentrationBodenpreise
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf das am 07.10.2026 in Niedersachsen beschlossene Agrarstrukturgesetz, das eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für sogenannte „Share Deals“ einführt – also den Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften mit land- oder forstwirtschaftlichem Grundbesitz, ohne dass die Flächen direkt verkauft werden. Die Fragestellerin möchte wissen, wie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt dieses Gesetz bewertet und ob entsprechende Regelungen auch für Sachsen-Anhalt übertragbar wären.

👥 Wer ist betroffen?

Landwirtschaftliche Betriebe und der Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt, insbesondere kleinere Höfe, sowie die Landesregierung und zuständige Genehmigungsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: (1) Wie bewertet die Landesregierung das niedersächsische Agrarstrukturgesetz? (2) Teilt die Landesregierung weiterhin die Einschätzung, dass die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung von Share Deals beim Bund liegt, obwohl das zuständige Bundesministerium dies anders sieht? (3) Wie beurteilt sie den Landtagsbeschluss vom 15.12.2022 (Drucksache 8/2033) und hält sie eine Regulierung weiterhin für notwendig? (4) Welche Regelungen des niedersächsischen Gesetzes wären auf Sachsen-Anhalt übertragbar, welche nicht? (5) Welche Daten fehlen der Landesregierung zur Beurteilung agrarstruktureller Auswirkungen von Share Deals und wie sollen Datenlücken geschlossen werden? (6-7) Welche Möglichkeiten sieht und nutzt die Landesregierung, um die Eigentümerstruktur landwirtschaftlicher Flächen systematisch zu erfassen? (8) Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen Bodenpreisentwicklung und Share Deals? (9) Liegen Auswertungen zum Einfluss außerlandwirtschaftlicher Nutzungsinteressen (z. B. Infrastrukturprojekte, Rohstoffabbau, Erneuerbare-Energien-Anlagen, Ausgleichsmaßnahmen) auf Boden- und Kaufpreise vor?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage mit den Fragen der Abgeordneten; die schriftliche Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordnete Beatrice Lindhorst). Die Anfrage verweist auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 8/6252), in deren Antwort die Landesregierung die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung von Share Deals beim Bund gesehen habe – eine Einschätzung, die laut den Fragestellern vom zuständigen Bundesministerium nicht geteilt wird. Zudem wird auf einen Landtagsbeschluss vom 15.12.2022 (Drucksache 8/2033) Bezug genommen. Als Vergleich wird das niedersächsische Agrarstrukturgesetz (NAgrarG) genannt, das am 07.10.2026 beschlossen wurde und eine Zustimmungspflicht für Share Deals an grundbesitzenden Gesellschaften vorsieht.

Quelle: , Dokument 9/9, Wahlperiode 9, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.