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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Ertragsbeteiligung am Windpark Schmieritz in Neustadt an der Orla und Umsetzung des Thüringer Windbeteiligungsgesetzes

9. Oktober 2026Dokument 8/2014 · WP 8Thüringen
Mühlmann
WindenergieWindparkErtragsbeteiligungKommunalfinanzenGenehmigungsverfahren

📋 Worum geht es?

Der Stadtrat von Neustadt an der Orla hat den Bürgermeister ermächtigt, mit der Betreibergesellschaft des Windparks Schmieritz einen Vertrag über eine Beteiligung von 0,2 Cent je Kilowattstunde abzuschließen. Die Einnahmen werden ab Inbetriebnahme auf rund 238.000 Euro jährlich beziffert, über deren Verwendung erst nach Zahlungseingang entschieden werden soll. Der Fragesteller möchte von der Landesregierung Informationen zum Stand der Genehmigungsverfahren, zu beteiligungsberechtigten Gemeinden sowie zur rechtlichen Einordnung der Mittelverwendung erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Neustadt an der Orla, weitere Standort- und Umkreisgemeinden des Windparks Schmieritz, die Betreibergesellschaft sowie die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1. Welchen Verfahrensstand haben die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nördlich und südlich von Neustadt an der Orla (getrennt nach Vorhabenträger, Anlagenzahl, Gesamthöhe, Antrags- und Genehmigungsdatum)? 2. Welche Gemeinden sind als Standortgemeinde oder im Umkreis von 2.500 Metern beteiligungsberechtigt? 3. Ist eine Vereinnahmung der Beteiligungsmittel im allgemeinen Haushalt ohne haushaltsrechtliche Zweckbindung möglich und wie wird das begründet? 4. Welche Nachweis- oder Berichtspflichten bestehen für Gemeinden gegenüber Landesbehörden hinsichtlich der Mittelverwendung? 5. Welchen Mustervertrag empfiehlt die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur für solche Beteiligungen und welche Regelungen zur Mittelverwendung enthält dieser?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Mühlmann (AfD) eingereicht und am 16. Oktober 2026 an die Landesregierung zugeleitet; eine Antwort liegt im Dokument nicht vor. Laut Anfrage beziffert die Stadt Neustadt an der Orla die erwarteten jährlichen Einnahmen aus der Beteiligung auf rund 238.000 Euro bei einem vereinbarten Satz von 0,2 Cent je Kilowattstunde; über die Verwendung der Mittel soll erst nach Zahlungseingang entschieden werden.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/2014, Wahlperiode 8, eingereicht 16. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.