❓ Neutralitätspflicht eines Beigeordneten der Stadt Erfurt mit einem Mobilisierungsaufruf gegen den AfD-Bundesparteitag verletzt?
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Neutralitätspflicht eines Beigeordneten der Stadt Erfurt hinterfragt, der in einem Video die Teilnehmer eines AfD-Bundesparteitags als 'Nazis' bezeichnet und zu einem Mobilisierungsaufruf aufruft. Es wird untersucht, ob dies gegen beamtenrechtliche Vorgaben verstößt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadtverwaltung Erfurt, der Beigeordnete sowie die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung des Aufrufs, zu den Kriterien für die Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Äußerung, zu den Überprüfungsbedingungen der Rechtsaufsichtsbehörde und zu den Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Neutralitätspflicht gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.