❓ IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus – Anwendung durch Landesbehörden sowie bei der Kulturförderung des Freistaats Thüringen seit dem Jahr 2019
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus durch die Landesregierung Thüringen thematisiert. Es wird gefragt, in welchen Bereichen und auf welche Weise diese Definition seit 2019 angewendet wird, insbesondere im Zusammenhang mit Kulturfördermitteln und der Bewertung von Äußerungen zur Politik Israels.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Thüringen, verschiedene Landesbehörden, Kulturinstitutionen sowie Antragsteller für Kulturfördermittel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Eigenverantwortung der Landesregierung bezüglich der IHRA-Arbeitsdefinition, deren Anwendung in verschiedenen Bereichen und die Auswirkungen auf Kulturförderentscheidungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.