❓ Anwendung der Härtefallregelung bei Ermessenseinbürgerungen nach § 8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Thüringen
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Anwendung der Härtefallregelung bei Ermessenseinbürgerungen gemäß § 8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Thüringen thematisiert. Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen eine besondere Härte anerkannt wird und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die einen Antrag auf Einbürgerung stellen und möglicherweise nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Dies betrifft insbesondere Menschen, die Sozialleistungen beziehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter die Kriterien für die Beurteilung einer besonderen Härte, die relevanten Verwaltungsvorschriften und die Anzahl der Einbürgerungen in den letzten Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.