❓ Stand der Vorbereitung der sektoralen KI-Marktüberwachung nach § 2 Abs. 2 KI-MIG in Thüringen – Teil I
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der Vorbereitung der sektoralen Marktüberwachung für Künstliche Intelligenz (KI) in Thüringen. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die zuständigen Behörden eingegangen, die seit dem Inkrafttreten des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) im August 2026 relevant sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die zuständigen Marktüberwachungsbehörden in Thüringen, Anbieter, Hersteller und Betreiber von KI-Systemen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen die Landesregierung nach den zuständigen Behörden, den getroffenen organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zur Marktüberwachung, dem erwarteten Fallaufkommen, Beschwerden und dem Personalbedarf.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.