Zurück zur Übersicht
ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Fragen zum Ausgang der Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt nach dem Polizeieinsatz in Hildburghausen am 2. Februar 2022 – nachgefragt – Teil II

9. Oktober 2026Dokument 8/3204 · WP 8Thüringen
Muhsal, Nadine Hoffmann, Mühlmann
VersammlungsrechtOrdnungswidrigkeitenverfahrenPolizeieinsatzFreiheitsentziehungInfektionsschutzmaßnahmenverordnung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage ist eine Nachfrage (Teil II) zu einer früheren Kleinen Anfrage (8/3014) der AfD-Fraktion zum Polizeieinsatz bei einer Versammlung am 2. Februar 2022 in Hildburghausen. Die Fragesteller bemängeln, dass die Antwort auf die vorherige Anfrage nur Strafverfahren, aber keine Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgeführt habe, und fragen deshalb gezielt danach sowie nach weiteren offenen Punkten zu polizeilichen Maßnahmen und gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz.

👥 Wer ist betroffen?

Teilnehmer der Versammlung vom 2. Februar 2022 in Hildburghausen, die Polizei Thüringen, zuständige Bußgeldbehörden, die Staatsanwaltschaft sowie Verwaltungsgerichte, die mit Klagen gegen die Versammlungsauflösung oder einzelne Polizeimaßnahmen befasst waren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gegen Versammlungsteilnehmer eingeleitet und wie endeten sie (Einstellung, Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid, Gerichtsentscheidung)? Welche Gesamtsumme wurde daraus vereinnahmt? Welche polizeilichen Maßnahmen (Identitätsfeststellung, Platzverweis, Ingewahrsamnahme, Festnahme, Reizstoffeinsatz, Schlagstockeinsatz) wurden getroffen und in wie vielen Fällen gab es dazu richterliche Entscheidungen? Welche verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden gegen die Versammlungsauflösung oder einzelne Maßnahmen geführt? Wann wurde die Versammlungsbehörde über die polizeiliche Auflösung informiert? Welche Gerichtsentscheidungen erklärten Vorschriften der damaligen Thüringer Corona-Verordnung mit Bezug zum Versammlungsrecht für verfassungswidrig oder unwirksam? Wie endete ein in einer früheren Anlage als 'unbekannt' geführtes Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, und warum wurden bestimmte Verfahren erst am 2. Februar 2023 an die Staatsanwaltschaft abgegeben?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Text nicht enthalten. Die Anfrage verweist auf die vorherigen Kleinen Anfragen 8/3014 und 7/3289 sowie auf eine 'Anlage 2' der früheren Antwort, die Strafverfahren mit laufenden Nummern (u. a. Nr. 3, 7, 9, 12) auflistet.

⚡ Einordnung

Einreichende Fraktion ist die AfD, als Abgeordnete werden Muhsal, Nadine Hoffmann und Mühlmann genannt. Laut Dokument erfolgten Druck durch den Thüringer Landtag und Zuleitung an die Landesregierung jeweils am 13. Oktober 2026. Es handelt sich ausdrücklich um eine Nachfrage ('Teil II') zur Kleinen Anfrage 8/3014, die laut den Fragestellern in ihrer Anlage 2 ausschließlich Strafverfahren, aber keine Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgeführt habe. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten nennt die Landesregierung im vorliegenden Text nicht, da nur die Fragen vorliegen.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/3204, Wahlperiode 8, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.