❓ Wirksamkeit der polizeilichen Videoaufzeichnung am Erfurter Anger im ersten Betriebsjahr von Oktober 2025 bis Oktober 2026
📋 Worum geht es?
Seit Mitte Oktober 2025 zeichnet die Landespolizeiinspektion Erfurt das Geschehen am Erfurter Anger mit stationären Kameras rund um die Uhr auf. Die Polizei gibt laut den Fragestellern auf ihrer Internetseite an, die Videoaufzeichnung werde „zur Verhinderung von Straftaten sowie zu deren Aufklärung erfolgreich“ eingesetzt. Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, wie diese Erfolgsangabe belegt ist und wie sich Kriminalität und Aufklärung am Anger im ersten Betriebsjahr der Anlage tatsächlich entwickelt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Die Landespolizeiinspektion Erfurt, die Landesregierung Thüringen sowie Anwohner, Gewerbetreibende und Besucher des Erfurter Angers und der angrenzenden Bereiche.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Anhand welcher Kennzahlen die Landesregierung die Wirksamkeit der Videoaufzeichnung bewertet; auf welche Fakten sich die zitierte Erfolgsangabe der Polizei bei Erstveröffentlichung stützte; wie viele Straftaten im ersten Betriebsjahr (17.10.2025–16.10.2026) am Anger registriert wurden, gegliedert nach Teilbereichen, Monaten und im Vergleich zu den beiden Vorjahreszeiträumen sowie zum übrigen Stadtgebiet; wie sich die Aufklärungsquote entwickelte; wie viele Tatverdächtige ermittelt wurden (unter anderem nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus); in wie vielen Verfahren Videomaterial als Beweismittel diente; in wie vielen Fällen eine Straftat nachweislich durch die Anlage beeinflusst oder verhindert wurde; wie sich die Kriminalität in angrenzenden, nicht von Kameras erfassten Straßen und Plätzen entwickelte; wie viele Polizeieinsätze registriert wurden; ob und wie das Sicherheitsempfinden untersucht wurde; für welche Angaben keine Daten vorliegen und warum; sowie wie der Fortbetrieb der Anlage begründet wird, falls die erfragten Wirksamkeitsnachweise nicht erbracht werden können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Mühlmann (AfD). Die Fragesteller verweisen zur räumlichen Abgrenzung des Erfurter Angers auf die frühere Drucksache 7/10590 und auf eine darin erwähnte Einstufung des Angers als „dauerhaft kriminogener Ort“ mit sechs relevanten Straftaten-Teilbereichen. Die im Sachverhalt zitierte Erfolgsangabe der Polizei („zur Verhinderung von Straftaten sowie zu deren Aufklärung erfolgreich“) stammt laut Anfrage von der Internetseite der Polizei; die Fragesteller fragen ausdrücklich nach deren Beleg. Druck und Zuleitung an die Landesregierung erfolgten am 15. Oktober 2026.