❓ Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Durchsetzungsmöglichkeiten des Sicherheitskabinetts der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Am 6. Oktober 2026 trat in Erfurt erstmals ein Sicherheitskabinett der Landesregierung zusammen. Laut Staatskanzlei berät es unter Beteiligung von Polizei, Landeskriminalamt, dem Amt für Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, dem Landesverwaltungsamt und dem Landeskommando Thüringen der Bundeswehr über den Schutz vor hybriden Bedrohungen, Spionage, Cyberangriffen und Drohnen sowie über Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, welche Aufgaben und Befugnisse dieses Gremium konkret hat und wie es sich zu bestehenden Krisenstrukturen verhält.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung und ihre Ressorts, nachgeordnete Landesbehörden, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Bundesstellen einschließlich der Bundeswehr, soweit sie an Beschlüsse des Sicherheitskabinetts gebunden sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) welche Aufgaben dem Sicherheitskabinett unter Angabe der Fundstelle übertragen sind; 2) wie es sich von bestehenden Krisen-, Lage- und Koordinierungsstrukturen abgrenzt; 3) ob es ein beschließendes oder rein beratendes Gremium ist und ob Beschlüsse der Bestätigung durch die Landesregierung als Kollegialorgan bedürfen; 4) für welche Stellen Beschlüsse verbindlich sind (Ressorts, Behörden, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Bundesstellen inklusive Bundeswehr); 5) welche rechtlichen Durchsetzungsinstrumente mit jeweiliger Rechtsgrundlage zur Verfügung stehen; 6) welche Entscheidungsbefugnisse im Ernstfall bestehen, abgegrenzt von den Katastrophenschutzbehörden nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz; 7) welche Stelle die Umsetzung von Beschlüssen überwacht und welche Berichtspflichten und Fristen vorgesehen sind; 8) welche Folgen ausbleibende oder verspätete Umsetzung eines Beschlusses hat; 9) welche Zuständigkeiten, Abläufe oder Formen der Zusammenarbeit bis zur ersten Sitzung noch nicht abschließend geklärt waren und bei welchem Anlass dies festgestellt wurde; 10) welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen die Landesregierung zur wirksamen Durchsetzung von Beschlüssen für erforderlich hält, mit Angabe der Norm und des geplanten Zeitpunkts.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Mühlmann (AfD). Laut einem Hinweis der Landtagsverwaltung wurde das Amt für Verfassungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beim Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung errichtet. Die Drucksache wurde am 15. Oktober 2026 gedruckt und der Landesregierung zugeleitet.