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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Sperrzeiten und nächtlicher Lärm durch Außengastronomie in der Erfurter Altstadt

9. Oktober 2026Dokument 8/3212 · WP 8Thüringen
Mühlmann
SperrzeitAußengastronomieLärmschutzNachtruheGaststättenrecht

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Sperrzeitregelung für Außengastronomie (z.B. Biergärten, Wirtschaftsgärten) nach dem Thüringer Gaststättengesetz, die an allen Wochentagen um 01:00 Uhr beginnt, aber von der zuständigen Behörde bei öffentlichem Bedürfnis oder besonderen örtlichen Verhältnissen vorverlegt werden kann. Die Fragesteller führen an, dass Anwohner der Erfurter Altstadt über nächtlichen Lärm durch Außengastronomie auch in Nächten zu Werktagen klagen.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohner der Erfurter Altstadt, Gaststättenbetriebe mit Außenbewirtschaftung, die Stadt Erfurt als untere Gewerbebehörde, die Landespolizeiinspektion Erfurt und die Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: 1) Unter welchen Voraussetzungen ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse eine Vorverlegung des Sperrzeitbeginns rechtfertigen; 2) welche Anwendungshinweise oder Erlasse die Landesregierung den unteren Gewerbebehörden zur Verfügung gestellt hat; 3) ob die Stadt Erfurt den Erlass einer Rechtsverordnung geprüft hat; 4) wie viele Verwaltungsakte nach § 5 Abs. 3 ThürGastG die Stadt Erfurt von Januar 2023 bis September 2026 erlassen hat; 5) wie viele Lärmbeschwerden im selben Zeitraum eingingen und welche Maßnahmen ergriffen wurden; 6) wie viele Polizeieinsätze wegen Ruhestörung in der Altstadt in diesem Zeitraum erfolgten; 7) welche Maßnahmen die Polizei dabei getroffen hat; 8) wie die Landesregierung die bestehende Regelung bewertet; 9) ob eine Gesetzesänderung geplant ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Mühlmann (AfD). Laut Dokument beginnt die gesetzliche Sperrzeit für Außengastronomie nach dem Thüringer Gaststättengesetz an allen Wochentagen um 01:00 Uhr und kann durch die zuständige Behörde frühestens auf 20:00 Uhr vorverlegt werden. Die Anfrage bezieht sich auf § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 5 Abs. 3 ThürGastG sowie § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Die Anfrage wurde am 16. Oktober 2026 an die Landesregierung zugeleitet.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/3212, Wahlperiode 8, eingereicht 16. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.