❓ Auswirkungen der Videoaufzeichnung am Erfurter Anger auf Arbeitsweise, Personaleinsatz und Kosten der Thüringer Polizei von Oktober 2025 bis Oktober 2026
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die seit Oktober 2025 rund um die Uhr laufende Videoaufzeichnung der Landespolizeiinspektion Erfurt am Erfurter Anger. Die Fragesteller wollen wissen, wie die Anlage technisch und organisatorisch betrieben wird, welche Auswirkungen sie auf Polizeieinsätze, Personaleinsatz und die polizeiliche Präsenz vor Ort hatte und welche Kosten dabei entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landespolizeiinspektion Erfurt, die Thüringer Polizei insgesamt, die Landeshauptstadt Erfurt als mögliche Kostenträgerin sowie die Öffentlichkeit am Erfurter Anger, deren Verhalten durch die Kameras aufgezeichnet wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Organisation des Anlagenbetriebs (zuständige Dienststelle, Standort der Bildschirmarbeitsplätze, Anbindung an die Einsatzleitstelle, Dienstanweisungen); den Umfang der Live-Beobachtung nach Wochentag und Tageszeit; die Begründung, falls keine durchgehende Live-Beobachtung erfolgt; die Zahl der durch Bildschirmfeststellungen ausgelösten Einsätze im ersten Betriebsjahr nach Monat, Anlass und Eintreffzeit; den Aufwand für nachträgliche Sichtung von Aufnahmen; die Zahl der gebundenen Stellen/Vollzeitäquivalente; die Entwicklung der Polizeipräsenz (Fuß- und Fahrzeugstreifen, gemeinsame Streifen mit dem Stadtordnungsdienst, Komplexkontrollen) im Vergleich zu den beiden Vorjahren; Änderungen am Präsenzkonzept seit Inbetriebnahme; die Zahl und Gründe von Aufzeichnungsunterbrechungen; die bis Oktober 2026 angefallenen Kosten nach Kategorie und Kostenträger sowie erwartete Folgekosten; und ob Erfahrungen aus dem Betrieb in Einsatzkonzepte, Dienstanweisungen oder Fortbildung anderer Dienststellen übernommen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Mühlmann (AfD) eingereicht, Zuleitung an die Landesregierung am 16. Oktober 2026, Druck durch den Thüringer Landtag am 16. Oktober 2026. Das Dokument verweist auf die Drucksache 8/3826 als Quelle der Angaben, dass die Aufzeichnungen nach 14 Tagen gelöscht werden, sofern sie nicht als Beweismittel dienen, und dass Unterbrechungen bei Versammlungen dokumentiert werden. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung mit Zahlen oder Kosten liegt im vorliegenden Text nicht vor.