❓ Aussonderung von Buchbeständen des Staatsarchivs Meiningen
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller beziehen sich auf einen Presseartikel der Thüringer Allgemeinen vom 7. Oktober 2026, wonach im Staatsarchiv Meiningen in den Jahren 2021 und 2022 ein großer Teil der Dienstbibliothek ausgesondert und an Dritte verkauft wurde. Laut dem Artikel soll es sich um 18.000 bis 26.000 Publikationen von zuvor rund 40.000 Medieneinheiten gehandelt haben, also etwa die Hälfte bis zwei Drittel des Bestands. Die Aussonderung sei vom damaligen Archivleiter selbst initiiert und durchgeführt worden.
👥 Wer ist betroffen?
Das Staatsarchiv Meiningen, das Landesarchiv Thüringen, die Landesregierung sowie Einrichtungen, denen die ausgesonderten Bestände möglicherweise zur Übernahme angeboten wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wann und wie erfuhr die Landesregierung von dem Vorgang und wie bewertet sie ihn? Hält sie den Umfang der Aussonderung für unproblematisch bzw. archivüblich? Wann und wie wurde die Leitung des Landesarchivs informiert, und hat sie die Aussonderung genehmigt oder begleitet? Auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen fachlichen Gesichtspunkten erfolgte sie? Nach welchen Kriterien wurde der Bestand bewertet und sind diese schriftlich dokumentiert? Existiert eine schriftliche Auflistung der ausgesonderten Publikationen mit Begründung? Wie wurde sichergestellt, dass keine landes-, regional- oder lokalgeschichtlich bedeutsamen Publikationen verloren gingen? Wurden die Bestände anderen Einrichtungen zur Übernahme angeboten? Welcher Erlös wurde erzielt und wer verfügt darüber? Hing die Aussonderung mit dem Umzug ins Zentraldepot Meiningen im Sommer 2023 und möglicherweise unzureichender Depotfläche zusammen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten Merz (SPD); die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die im Dokument genannten Zahlen (18.000 bis 26.000 ausgesonderte von rund 40.000 Medieneinheiten) stammen laut den Fragestellern aus einem Presseartikel der Thüringer Allgemeinen vom 7. Oktober 2026 und sind nicht durch eine Antwort der Landesregierung bestätigt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Merz (SPD). Die Drucksachennummer ist 8/3217, die Zuleitung an die Landesregierung erfolgte am 16. Oktober 2026. Die den Fragen zugrunde liegenden Angaben zum Umfang der Aussonderung berufen sich auf einen Zeitungsbericht und sind nicht durch Angaben der Landesregierung belegt, da eine Antwort im Dokument nicht enthalten ist.