❓ Auswirkungen des „Bau-Turbos“ auf Aktivitäten des Wohnungsbaus in Thüringen
📋 Worum geht es?
Am 30. Oktober 2025 trat der neue §246e im Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft, der als „Bau-Turbo“ bezeichnet wird. Die Regelung soll laut Gesetzgeber den Wohnungsbau beschleunigen und die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum verbessern. Die Fragestellerin möchte wissen, welche konkreten Auswirkungen diese Neuregelung bislang auf die Bautätigkeit in Thüringen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Thüringer Landesregierung, die für den Vollzug zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bauherren und die Wohnungsbaubranche in Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen sich durch §246e BauGB auf die Bautätigkeiten in Thüringen ableiten lassen; 2. wie viele Bauanträge nach §246e BauGB für Wohngebäude im Jahr 2026 in Thüringen gestellt wurden, aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben, Kreisen und kreisfreien Städten; 3. ob das Ministerium bereits eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren feststellen kann und wie diese quantifiziert wird; 4. ob das Ministerium eine Mobilisierungswirkung des „Bau-Turbos“ für die Akquise zusätzlicher bebaubarer Grundstücke sieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tasch (CDU); eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Tasch (CDU) eingereicht. Druck des Dokuments: 16. Oktober 2026; Zuleitung an die Landesregierung: 16. Oktober 2026. Die Anfrage bezieht sich auf den neuen §246e BauGB, der laut Dokument am 30. Oktober 2025 in Kraft trat (BGBl. 2025, I Nr. 257).