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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Nutzung des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ durch die politisch weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung* von der Einführung bis zum Abschluss der Nutzung

22. Juni 2026Dokument 8/3771 · WP 8Thüringen
Mühlmann
VerfassungsschutzDelegitimierungInnere Sicherheit

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit der Nutzung des Phänomenbereichs 'Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates' durch das Thüringer Amt für Verfassungsschutz. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufsicht durch das Ministerium für Inneres eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Thüringer Amt für Verfassungsschutz, das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung sowie die Bürger, die in den Fokus der Beobachtung geraten könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Nutzung des Phänomenbereichs, zur Anzahl der beobachteten Personen und zu den Kriterien für deren Zuordnung gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten des Thüringer Ministeriums für Inneres, das erklärt, dass der Phänomenbereich nicht mehr eigenständig genutzt wird und dass die Aufsicht des Ministeriums rechtlich gebunden ist. Es werden keine quantitativen Daten für 2021 bereitgestellt, und die Zuordnung von Personen erfolgt weiterhin nach bestehenden Phänomenbereichen.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/3771, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.