❓ Vollzug des Masernschutzgesetzes in Thüringen – Anerkennung medizinischer Ausnahmebescheinigungen, Vollzugskontrolle und Grundrechtsbindung – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Vollzug des Masernschutzgesetzes in Thüringen, insbesondere die Anerkennung medizinischer Ausnahmebescheinigungen und die damit verbundenen Unterschiede in der Verwaltungspraxis zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Familien mit Kindern, die aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht geimpft werden können, sowie die Thüringer Gesundheitsämter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einheitlichkeit der Anerkennungspraxis, zur Verfahrenssicherheit und zur Wahrung der Grundrechte gestellt. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, die ergriffen wurden, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine Erkenntnisse über Unterschiede in der Anerkennungspraxis vorliegen und dass die Rechts- und Fachaufsicht zur Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit beiträgt. Es wurden keine statistischen Daten zu erfolgreichen Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Gesundheitsämter bereitgestellt.