❓ Außertarifliche Gewährung einer Zulage für Beschäftigte
📋 Worum geht es?
Das Dokument thematisiert die außertarifliche Gewährung einer Zulage für Beschäftigte in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Thüringen. Diese Zulage beträgt 140 Euro brutto monatlich und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Thüringen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Landesregierung die außertarifliche Zulage begründet, warum sie bis Ende 2027 befristet ist und welche weiteren Zulagen gewährt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung begründet die Zulage mit den besonderen Herausforderungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Situation von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten verstärkt werden. Die Zulage ist bis Ende 2027 befristet, um die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu gewährleisten.